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Abrechnung/ Behandlungspreise
Als Heilpraktiker stellen wir unsere eigene Diagnosen und rechnen daher nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Die Rechnungen werden in der Regel von den Privatkassen, der Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstattet.
In welcher Höhe diese erstattet werden hängt von individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Kasse ab. Diese können sie in Ihren Vertragsunterlagen/ Ihrem Leistungskatalog einsehen. Die Rechnungshöhe liegt bei 90-120€.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Für Selbstzahler entsteht ein Beitrag von 80,00 Euro pro Behandlung.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass privatversicherte und Beihilfeberechtigte Personen damit rechnen müssen, dass nicht der volle Rechnungsbetrag (auch von Zusatzversicherungen) erstattet wird.
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